Abrechnungen sind kein Problem
Das staatliche Rechnungswesen ist nicht sehr gnädig, wenn die Formulare nicht rechtzeitig eintreffen. Wir halten Ihnen diese Probleme "vom Leib".
MwSt-Abrechnung
Sie brauchen und lediglich Ihren Umsatz mitzuteilen, den Rest machen wir.
AHV-Abrechnung
Ende Januar erhalten sie die AHV-Abrechnung, die bis Mitte Februar einreicht werden muss. Nach einer Mahnung folgt dann sogleich die Betreibung. Sparen Sie sich das.
Steuererklärung / Treuhand
Bei Einzelunternehmen macht es Sinn, nach den Geschäftsabschluss auch gleich noch die private Steuererklärung auszufüllen.