Winkelried


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen der MacTreuhand
MacTreuhand erbringt eine Hilfeleistung in Buchhaltungs- und Steuersachen. MacTreuhand verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zur Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was MacTreuhand in Ausübung der Tätigkeit bekannt wird. MacTreuhand wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit MacTreuhand Unrichtigkeiten feststellt, ist MacTreuhand verpflichtet, darauf hinzuweisen. Die MacTreuhand ist Teil der Bonarto LTD.

Auftraggeber
Der Auftraggeber liefert monatlich, quartalsmässig oder nach Vereinbarung sämtliche Belege, die zum Verbuchen und Ausdrucken erforderlich sind. Die Belege sind nach Monaten und Geschäftskonto getrennt. Sie werden dann in die Buchhaltung eingepflegt. Alternativ kann der Auftraggeber die Daten auch selbst einpflegen. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er MacTreuhand unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass MacTreuhand eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Liefert der Auftraggeber die Belege nicht wie unter Abs. 1 vorgesehen, so bleibt er bis zum Vertragsende zur Zahlung des durchschnittlichen Rechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungszeitraum (Monat/Quartal) verpflichtet. Bei Nachlieferung der ordnungsgemäss vorbereiteten Belege werden die darauf bereits gezahlten Rechnungsbeträge voll angerechnet. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Abs. 2 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der durch MacTreuhand angebotenen Leistung in Verzug, so ist MacTreuhand berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist abgelehnt wird. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf MacTreuhand den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von MacTreuhand auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstanden Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens und zwar auch dann, wenn MacTreuhand von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

Vertrag
Der Leistungsumfang aus dem zustandegekommenen Auftrag ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite www.mactreuhand.info. Darüber hinaus sind die Leistungen zwischen Auftraggeber und MacTreuhand schriftlich festgestellt. Das monatliche / quartalsmässige Honorar, das Honorar pro laufender monatlicher Lohnabrechnung, das Honorar für die Anfertigung zusätzlicher betriebswirtschaftlicher Auswertungen sowie das Honorar für andere Sonderleistungen werden getrennt und schriftlich vereinbart. Wenn nicht schriftlich festgehalten gilt die Preisliste in der aktuellen Fassung. Rechnungen von MacTreuhand sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde und MacTreuhand können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit zum nächsten Abrechnungszeitraum kündigen. Hierzu sendet der Kunde formlos seine Kündigung an die E-Mail-Adresse mactreuhand@gmail.com. MacTreuhand bestätigt die Kündigung mit einer E-Mail. MacTreuhand kann die Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Handakten verweigern, bis Gebühren und Auslagen befriedigt sind. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen Unverhältnismässigkeit, gegen Treu und Glauben verstossen würde. Bis zur Beseitigung rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

Inkassodienstleistungen
Bei Factoringleistungen wird eine Umsatzanteil von 3% verrechnet. Bei rechtlichen Inkassoleistungen beträgt bei Erfolg die Provision 25%. Als Erfolg gilt der Abschluss einer Konvention oder der Eingang der Zahlung.

Aufbewahrungspflicht
MacTreuhand hat Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraums, wenn MacTreuhand den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, diese Akten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung nicht nachgekommen ist. In diesem Falle werden dem Auftraggeber entsprechende Unterlagen gebührenpflichtig übersandt. Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die MacTreuhand aus Anlass des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen der Mactreuhand und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere. Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat MacTreuhand dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. MacTreuhand kann von Unterlagen, die an den Auftraggeber zurückgegeben werden, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. Die Aufbewahrungspflicht von MacTreuhand für Datenträger, Listen und Speicherinhalte endet einen Monat nach Aushändigung der jeweiligen gedruckten Monats- od. Quartalsauswertungen bzw. einen Monat nach Beendigung des Vertrages. Der Transport und die Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Mangelbeseitigung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. MacTreuhand ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler) können von MacTreuhand jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf MacTreuhand Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Buchhalters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

Haftung
Nach heutigem Stand der Wissenschaft existiert kein Verfahren, welches die Fehlerfreiheit von Software garantieren kann. Deshalb übernimmt MacTreuhand keine Gewähr dafür, dass die durch Software hergestellten Informationsinhalte fehlerfrei sind. MacTreuhand übernimmt keine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch den Einsatz dieser Informationsinhalte entstehen. MacTreuhand haftet nur für Schäden, die von MacTreuhand, dessen gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch ausservertragliche Ansprüche. Die Haftung ist auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen dreifachen Zeitraumrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungszeitraum (Monat/Quartal) ohne Umsatzsteuer begrenzt. Weiterhin kann MacTreuhand weder für inkorrekte Angaben in den Anmeldungen der Kunden verantwortlich gemacht werden, noch für technisch begründete Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. MacTreuhand übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen. Die von den Mandanten bereitgestellten Informationen, sowohl in Person als auch im Beleg, werden von MacTreuhand nicht auf Authentizität geprüft. Jede weitergehende Haftung von MacTreuhand, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem er entstanden ist.

Datenschutz und -sicherheit
MacTreuhand weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und nicht an Dritte weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch MacTreuhand ist ausgeschlossen. Durch den Abschluss des Vertrages mit MacTreuhand stimmt der Kunde der elektronischen Speicherung der Daten zu. Die Server von MacTreuhand werden regelmässig (täglich) sorgfältig gesichert. Im seltenen Fall eines Ausfalls des MacTreuhand-Servers können unter ungünstigen Umständen die Daten eines oder mehrerer Tage verloren gehen. MacTreuhand spielt in diesem Fall die letzte verfügbare Sicherung ein. Eventuelle Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel bei der Leistungserstellung dar.

Mitwirkung Dritter
MacTreuhand ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen und sie mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat MacTreuhand dafür zu sorgen, dass diese den Vereinbarungen zwischen MacTreuhand und Auftraggeber unterliegen. Sie verpflichten insbesondere zu den Datenschutzbestimmungen. Herangezogene Dritte erstellen Ihre Leistungen für den Auftraggeber auf Namen und Rechung von MacTreuhand.

Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein bzw. werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die in den AGB's erwähnten Mitteilungen von MacTreuhand an den Auftraggeber sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen stellt MacTreuhand grundsätzlich an die bei Vertragsabschluss mit MacTreuhand angegebenen E-Mail-Adresse zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber derartige Nachrichten tatsächlich abruft. Mit Inanspruchnahme der von MacTreuhand angebotenen Dienstleitung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. MacTreuhand behält sich jederzeitige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen vor, die dann online bekannt gegeben werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Informationen, die online bekannt gegeben werden, regelmässig zu prüfen, um rechtzeitig Kenntnis von etwaigen Änderungen zu erhalten. Mit der weiteren Nutzung der von MacTreuhand angebotenen Dienstleistungen nach Bekanntgabe von Änderungen erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen in der jeweils geänderten Fassung. MacTreuhand steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB's nicht anders bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien der Sitz von MacTreuhand in Zürich.